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Grundsätzliche Bedingungen für zu vermietende Objekte

Der Mieter muss Mitglied der Baugenossenschaft Stockach e.G. werden und verpflichtet sich entsprechende Pflichtanteilegem. der Auflistung zu zeichnen und einzubezahlen.

2 Zimmerwohnung 16 Pflichtanteile á 100,00€ = 1.600,00€
3 Zimmerwohnung 19 Pflichtanteile á 100,00€ = 1.900,00€
4 Zimmerwohnung 22 Pflichtanteile á 100,00€ = 2.200,00€

Zahlbar in einem Betrag. Der Vorstand kann Ratenzahlung zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 10,00 € je Pflichtanteil einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich weitere 5,00 € je Pflichtanteil einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Laut Satzung §17 (4).

Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt € 10,00.
Die Miete wird im Lastschriftverfahren abgebucht.



Ausdruck vom  29.09.2023